Leseweisungen

Die Maßnahme wird an der Hochschule München durchgeführt. Die Durchführung  erfolgt auf der Grundlage einer jugendrichterlichen Anordnung oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft. Der Anordnung liegt in aller Regel eine Empfehlung der zuständigen Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren zugrunde. Im Rahmen eines ausführlichen Erstgesprächs wählen die Jugendlichen aus einer größeren Zahl von Vorschlägen Bücher aus, die zu ihren Interessen und/oder Problemlagen passen (Überblick über Themenbereiche). In Abhängigkeit vom angeordneten Umfang der Maßnahme lesen die Jugendliche eines oder mehrere der ausgewählten Bücher. Die Lektüre erfolgt nach Möglichkeit zuhause, gelingt das aber nicht oder benötigen die Jugendlichen besondere Unterstützung beim Lesen, besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen Lektüre der ausgewählten Büchern an der Hochschule. In bis zu sechs, manchmal aber auch mehr Terminen sprechen die Jugendlichen mit ihren zumeist studentischen Mentor*innen über die gelesenen Bücher, reflektieren die Inhalte und stellen Bezüge zum eigenen Leben bzw. eigenen Erfahrungen her. Ziel der Maßnahme ist es, die Jugendlichen zum Nachdenken anzuregen, ihre Bildung zu fördern und Interesse am Lesen zu wecken. Die Maßnahme schließt mit einer Abschlussarbeit ab, in der die Inhalte der Bücher und Gespräche in unterschiedlichen kreativen Formen (z.B. Kurzgeschichten, Plakate, Raps oder Buchobjekte) verarbeitet werden.

Tausende Jugendliche wurden seit Beginn des Projekts von Jugendrichtern oder Staatsanwälten zur Teilnahme am Leseprojekt verpflichtet. Fast alle Jugendlichen haben die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen, darunter auch viele, die sich mit dem Lesen aus unterschiedlichen Gründen schwer tun.